Schweizer Hunde müssen von Gesetzes wegen Auslauf haben
Hunde, die in Wohnungen gehalten werden, sollen künftig von Gesetzes wegen regelmässig Gassi gehen dürfen. Auch an ihre Unterbringung oder die Grösse von Transportboxen werden genaue Anforderungen gestellt. Im Auto sollen Hunde oder Katzen so viel Platz haben, dass sie stehen, sich umdrehen und hinlegen können. Das schlägt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit der neuen Hunde- und Heimtierverordnung vor, die gestern in die Anhörung geschickt wurde.
Ricotimi - 29. Apr, 10:17