Geheimnisvoller Thurgau
Ein Landwirt aus der Bodenseeregion hatte im Jahr 2008 gegenüber den Behörden deklariert, auf einer 5000 Quadratmeter grossen Parzelle Silo- und Grünmais gezogen zu haben. Tatsächlich hatte er aber auf einem Viertel dieser Fläche nicht Mais, sondern sogenannten Bauernhanf angepflanzt. Das kantonale Landwirtschaftsamt forderte den Landwirt auf, die für diese Parzelle ausgerichteten Direktzahlungen in der Höhe von 1165 Franken zurückzuerstatten. Gleichzeitig kürzte das Amt die Direktzahlungen an den Landwirt wegen der Falschangabe um zusätzlich 2330 Franken. Der Landwirt rief das Bundesverwaltungsgericht an. Da auf dem Formular für die Betriebsstrukturerhebung keine Rubrik «Mischkultur» vorgesehen sei, habe er die Kultur angegeben, die mehrheitlich angepflanzt worden sei, also Mais. Die Richter in Bern verwarfen dieses Argument. Der Landwirt hätte beide Kulturen deklarieren müssen. Auf die vom Bauern angepflanzte Sorte Hanf gibt es seit 2007 keinen Anspruch mehr auf Direktzahlungen.
ThurgauerZeitung/online
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Ricotimi - 19. Aug, 10:09