«Blondine» ist keine Beleidigung
Einen Mann mit einer «Blondine» zu vergleichen, verletzt die männliche Würde nicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab mit dieser Feststellung am Dienstag einem serbischen Journalisten Recht.
Dieser hatte gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung Beschwerde eingelegt. In der Lokalzeitung «Kikindske» hatte der Journalist einen örtlichen Juristen mit einer spärlich bekleideten Blondine gleichgestellt und ein entsprechendes Bild mit den Initialen des Anwalts versehen.
Der Gerichtshof befand die Begründung der serbischen Richter für «inakzeptabel». Der Vergleich mit einer «Blondine» sei zwar «ein wenig spöttisch», aber kein Angriff auf die «Integrität der maskulinen Würde». (SDA)
Dieser hatte gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung Beschwerde eingelegt. In der Lokalzeitung «Kikindske» hatte der Journalist einen örtlichen Juristen mit einer spärlich bekleideten Blondine gleichgestellt und ein entsprechendes Bild mit den Initialen des Anwalts versehen.
Der Gerichtshof befand die Begründung der serbischen Richter für «inakzeptabel». Der Vergleich mit einer «Blondine» sei zwar «ein wenig spöttisch», aber kein Angriff auf die «Integrität der maskulinen Würde». (SDA)
Ricotimi - 24. Jun, 11:15