Kampfhunde nur mit Bewilligung
Wer in Schaffhausen/ Schweiz einen Kampfhund halten will, benötigt dafür künftig eine Bewilligung. Dies hat der Kantonsrat gestern beschlossen. Geregelt ist im neuen Hundegesetz auch ein Ausbildungsnachweis für Hundehalter. Darüber hinaus umfasst es allgemeine Pflichten wie Zutrittsverbote, die Beseitigung von Hundekot oder die Leinenpflicht. (SDA)
Ricotimi - 28. Okt, 10:30