Schweiz. 14 Hunderassen sollen potenziell gefährlich sein
Der Thurgauer Grosse Rat hat am 12. September das Gesetz über das Halten von Hunden verabschiedet. Nun hat der Regierungsrat die entsprechende Verordnung überarbeitet und die Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde geregelt.
Als potenziell gefährlich werden eingestuft: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa und Hunde des Typs Pitbull. Wer einen solchen Hund im Thurgau hält oder mit sich führt, darf dies nur noch mit einer speziellen Bewilligung. Diese erteilt das kantonale Veterinäramt. Die Bewilligung ist weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar.
Hundehalter, die heute bereits einen solchen Hund haben, müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Bewilligungspflicht eine Haltebewilligung besitzen. Bei einem Umzug in den Kanton Thurgau gilt eine zehntägige Frist. (sda)
Als potenziell gefährlich werden eingestuft: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa und Hunde des Typs Pitbull. Wer einen solchen Hund im Thurgau hält oder mit sich führt, darf dies nur noch mit einer speziellen Bewilligung. Diese erteilt das kantonale Veterinäramt. Die Bewilligung ist weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar.
Hundehalter, die heute bereits einen solchen Hund haben, müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Bewilligungspflicht eine Haltebewilligung besitzen. Bei einem Umzug in den Kanton Thurgau gilt eine zehntägige Frist. (sda)
Ricotimi - 14. Dez, 10:23