Recht auf saubere Luft
Ab sofort können Anwohner von Straßen mit besonders hoher Feinstaubbelastung nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ihr Recht auf saubere Atemluft gerichtlich durchsetzen. In einem Grundsatzurteil stellten die Leipziger Richter fest, dass Kommunen sich nicht auf das Fehlen eines kommunalen Aktionsplanes zur Luftreinhaltung berufen können. Vielmehr seien sie verpflichtet, auch außerplanmäßige Einzelmaßnahmen wie etwa Sperrungen für den Lkw-Verkehr anzuordnen.
Im vorliegenden Fall verwiesen die Richter die Klage des Geschäftsführers der bayrischen Grünen, Dieter Janecek, an den Münchener Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurück. Die Landeshauptstadt München habe Verkehrsbeschränkungen zur Verringerung schädlicher Feinstaubpartikel-Imissionen mit unzutreffender Begründung abgelehnt, entschieden die Bundesrichter. (BVerwG 7 C 36.07)
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Im vorliegenden Fall verwiesen die Richter die Klage des Geschäftsführers der bayrischen Grünen, Dieter Janecek, an den Münchener Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurück. Die Landeshauptstadt München habe Verkehrsbeschränkungen zur Verringerung schädlicher Feinstaubpartikel-Imissionen mit unzutreffender Begründung abgelehnt, entschieden die Bundesrichter. (BVerwG 7 C 36.07)
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zebu - 27. Sep, 16:53