Hundebesitzer haftet trotz eines Warnschilds
Trotz eines Schildes am Gartenzaun mit der Aufschrift »Warnung vor dem Hund« kann der Besitzer des Tiers im Falle eines Falles haftbar gemacht werden, informierte kürzlich die R+V-Versicherung. Ein Schild allein reiche nicht aus. Das Grundstück müsse so gesichert sein, daß es niemand betreten könne. »Ein freilaufender Hund stellt eine Gefährdung dar, vor der andere geschützt werden müssen«, erklärten die Experten.
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zebu - 24. Jan, 13:06