Papagei Nelson und die hessische Hygiene
Einen mehr als zehn Jahre andauernden Rechtsstreit um einen Papageien in einer Apotheke hat das oberste Verwaltungsgericht Hessens zu Gunsten des Vogels entschieden. Papagei Nelson darf die Kunden in der Spitzweg-Apotheke in Langen bei Frankfurt auch künftig mit einem kräftigen Guten Morgen begrüßen, entschied der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Montag. Um den Hygieneanforderungen der Apothekenaufsicht zu genügen, muß der Vogel in einem Glasgehäuse verschwinden. Durch eine Öffnung darf er aber weiter mit den Kunden reden. Auf diese Lösung verständigten sich der Apotheker und die Behörde.
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zebu (importiert durch zebu) - 14. Okt, 13:42