Elsässer AKW darf bleiben
Ein Strassburger Gericht hat die Forderung von Atomgegnern nach einer Stilllegung des Elsässer Kernkraftwerks Fessenheim abgelehnt. Gerichtlich bestätigt wurde aber, dass das AKW ohne Bewilligung Abwasser entsorgt.
Als «Teilerfolg» hat der Trinationale Atomschutzverband (Tras) deutscher, französischer und schweizerischer Atomgegner in einer Pressemitteilung vom Mittwoch das Urteil des Strassburger Verwaltungsgerichts zum Betrieb des Kernkraftwerks Fessenheim im Elsass bezeichnet. Das Gericht hat zwar eine Klage des Tras vom Dezember 2008 abgewiesen. Darin wurde wegen angeblich mangelnder Sicherheit bei Erdbeben, Überflutung sowie wegen der Alterung und Gefährdung von Mensch und Natur eine sofortige Stilllegung des ältesten französischen Kernkraftwerks gefordert. Erfreut waren die Klagenden aber darüber, dass im Urteil festgehalten wird, dass es für die chemischen Emissionen der Atomanlage keinerlei Bewilligung gebe. Damit werde bestätigt, dass der Betrieb von Fessenheim hinsichtlich dieser heimlich abgeleiteten Abwässer illegal sei.
NZZ/online
Als «Teilerfolg» hat der Trinationale Atomschutzverband (Tras) deutscher, französischer und schweizerischer Atomgegner in einer Pressemitteilung vom Mittwoch das Urteil des Strassburger Verwaltungsgerichts zum Betrieb des Kernkraftwerks Fessenheim im Elsass bezeichnet. Das Gericht hat zwar eine Klage des Tras vom Dezember 2008 abgewiesen. Darin wurde wegen angeblich mangelnder Sicherheit bei Erdbeben, Überflutung sowie wegen der Alterung und Gefährdung von Mensch und Natur eine sofortige Stilllegung des ältesten französischen Kernkraftwerks gefordert. Erfreut waren die Klagenden aber darüber, dass im Urteil festgehalten wird, dass es für die chemischen Emissionen der Atomanlage keinerlei Bewilligung gebe. Damit werde bestätigt, dass der Betrieb von Fessenheim hinsichtlich dieser heimlich abgeleiteten Abwässer illegal sei.
NZZ/online
Ricotimi - 10. Mär, 09:02