Hunde, die in Wohnungen gehalten werden, sollen künftig von Gesetzes wegen regelmässig Gassi gehen dürfen. Auch an ihre Unterbringung oder die Grösse von Transportboxen werden genaue Anforderungen gestellt. Im Auto sollen Hunde oder Katzen so viel Platz haben, dass sie stehen, sich umdrehen und hinlegen können. Das schlägt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit der neuen Hunde- und Heimtierverordnung vor, die gestern in die Anhörung geschickt wurde.
Spaziergänger haben am Freitag im Gübsensee bei St. Gallen eine chinesische Schildkröte gesichtet. Die Polizei fischte das Tier, das bereits im vergangenen Herbst von Fischern entdeckt worden war, aus dem Stausee. Die Chinesische Weichschildkröte wurde ausgesetzt. Die Polizei übergab sie der SchildkrötenInteressengemeinschaft Schweiz. Wer die Schildkröte ausgesetzt hat, sei weiterhin unklar, heisst es in der Mitteilung der Stadtpolizei weiter. Die Handlung verstösst gegen das Tierschutzgesetz und ist strafbar.
Chinesische Weichschildkröten werden rund 20 Zentimeter lang. Ihr Panzer ist nicht etwa starr, sondern weich und biegsam.