Vermieter muss Schimmel beseitigen
"Die Wohnung wird wie besichtigt übernommen" - diese Klausel gilt laut einem Berliner Gericht nicht bei Feuchtigkeitsschäden. Auch wenn der Mangel bereits bei Abschluss des Mietvertrags sichtbar war, muss der Vermieter den Schimmel beseitigen.
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Joey v. Zillegarten - 13. Mai, 17:00