Jäger erschießt Hund - Jagdschein entzogen
Ein Thüringer Jäger muss seinen Jagdschein abgeben, weil er den Hund eines Kollegen erschossen hat. Das Verwaltungsgericht Weimar wies die Klage des Betroffenen gegen den Entzug der Lizenz ab.
Mit seinem Schuss auf den Jagdhund habe der Mann seine Waffe missbräuchlich oder leichtfertig verwendet, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Damit sei er «jagdrechtlich unzuverlässig». Der Kläger hatte argumentiert, dass er den Hund, der in sein Revier eingedrungen war, für ein wilderndes Tier gehalten habe. www.stz-online.de
Mit seinem Schuss auf den Jagdhund habe der Mann seine Waffe missbräuchlich oder leichtfertig verwendet, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Damit sei er «jagdrechtlich unzuverlässig». Der Kläger hatte argumentiert, dass er den Hund, der in sein Revier eingedrungen war, für ein wilderndes Tier gehalten habe. www.stz-online.de
zebu - 6. Jan, 20:44