Der Kanton St. Gallen verpflichtet Ausländer, die nicht aus EU- oder EFTA-Staaten stammen, zum Besuch von Deutschkursen. Die Integrationsprogramme dauern jeweils höchstens ein halbes Jahr. Betroffen sind vor allem Personen mit vorläufiger Aufnahme und Brückenpersonen. Zu den Aufgaben von Brückenpersonen, etwa Imame, gehören die religiöse Betreuung oder die Vermittlung der Herkunftssprache und Kultur.
Jugendliche, die im Familiennachzug einreisen, müssen ebenfalls eine Integrations-Verpflichtung eingehen. Bei Kindern findet die sprachliche und kulturelle Integration in der Schule statt.